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Der Studiengangverantwortliche ist verantwortlich für die Prüfung der Studierbarkeit seines Studiengangs. Er ist an der Organisation und Einführung eines neuen Studiengangs beteiligt, erstellt federführend die Ausführungsbestimmungen und das Modulhandbuch und ist an der Weiterentwicklung und Reakkreditierung seines Studiengangs intensiv beteiligt. Er ist Hauptansprechpartner für alle Belange seines Studiengangs für Studierende und Kollegen, die an seinem Studiengang beteiligt sind und wird gegebenenfalls in der Beratung durch Studienfachberater unterstützt. Durch seine quer zur Einrichtungsstruktur liegende Perspektive kann er in den Hochschulprozessen wichtige Hinweise auf die Vollständigkeit des Vorlesungsverzeichnisses geben.
SCHNITTSTELLE Studiengangorganisation
In der folgenden Auflistung sind alle Teilprozesse detailliert aufgelistet, bei denen die Rolle „Studiengangverantwortlicher“ mitwirkt. Die Tätigkeiten der Rolle selbst sind hervorgehoben. Genauere Angaben zu den zeitlichen Randbedingungen finden Sie weiter unten nach Wintersemester und Sommersemester aufgeschlüsselt.
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Reihenfolge die zeitliche Aneinanderreihung nur ungefähr widerspiegelt. Detaillierte Informationen zu den Teilprozessen können Sie dem QM-Handbuch entnehmen.
Ungefähres Datum | Durchzuführende Tätigkeit | Abschluss bis |
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2. Fakultätsratssitzung | VO 1.3:2 Vorlesungsverzeichnis auf vollständiges Lehrangebot prüfen | 2. Fakultätsratssitzung + 2 Wochen |
1. August | VO 1.3:3 Über fertiggestelltes Lehrangebot informieren | Ablauf der Rückmeldefrist |
1. September | VO 1.5:2 Vorlesungsverzeichnis auf überschneidungsfreies Lehrangebot prüfen | Beginn des Semesters |
30. September | VO 1.5:3 Über Aktualisierung der Organisationsdaten informieren | Beginn des Semesters |
Ungefähres Datum | Durchzuführende Tätigkeit | Abschluss bis |
---|---|---|
2. Fakultätsratssitzung | VO 1.3:2 Vorlesungsverzeichnis auf vollständiges Lehrangebot prüfen | 2. Fakultätsratssitzung + 2 Wochen |
1. Februar | VO 1.3:3 Über fertiggestelltes Lehrangebot informieren | Ablauf der Rückmeldefrist |
1. Maerz | VO 1.5:2 Vorlesungsverzeichnis auf überschneidungsfreies Lehrangebot prüfen | Beginn des Semesters |
31. Maerz | VO 1.5:3 Über Aktualisierung der Organisationsdaten informieren | Beginn des Semesters |