VO 1.4:4 Auf Aktualisierung der Organisationsdaten prüfen

Akteur: Veranstaltungskoordinator (zurück zur Übersicht)

Beginn dieser Tätigkeit und Ende (ungefähr): Ablauf der vorher genannten Frist bis 31. August / 28. Februar

Verwendete Systeme: Studienportal, E-Mail

Nach Ablauf der vorgegebenen Frist wird geprüft, ob die Eintragung der Organisationsdaten durch die Lehrenden erfolgt ist. Bei unvollständigen Eintragungen werden die betreffenden Lehrenden kontaktiert.
Abhängigkeiten

Tätigkeit Akteur
Vorherige Tätigkeit Organisationsdaten aktualisieren Lehrender

Leitfaden und weitere Informationen zu Tätigkeit VO 1.4:4

Mit Ablauf der kommunizierten Frist werden die Rückmeldungen der Lehrenden gesichtet und - wenn nötig - nachgefordert. Es wird davon ausgegangen, dass in der Mehrzahl der Fälle die notwendigen Änderungen und Rücksprachen von den Lehrenden vorgenommen werden, daher ist die Anleitung für diese Schritte in der Tätigkeit VO 1.4:3 Organisationsdaten aktualisieren hinterlegt.

Die Semester planung muss zum 31. August für Winter- und zum 28. Februar für Sommersemester abgeschlossen sein, damit die Studiengangverantwortlichen Ihre Studiengänge verlässlich auf zeitliche Überschneidungsfreiheit prüfen können.

Wenn terminliche Festlegungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemacht werden können, können diese nachgetragen werden.

prozesse/taetigkeiten/taetigkeit_767b1425b34918f.txt · Zuletzt geändert: 2017/08/22 11:03 von tte
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