Akteur: Veranstaltungskoordinator (zurück zur Übersicht)
Beginn dieser Tätigkeit und Ende (ungefähr): Ablauf der vorher genannten Frist bis 31. August / 28. Februar
Verwendete Systeme: Studienportal, E-Mail
Mit Ablauf der kommunizierten Frist werden die Rückmeldungen der Lehrenden gesichtet und - wenn nötig - nachgefordert. Es wird davon ausgegangen, dass in der Mehrzahl der Fälle die notwendigen Änderungen und Rücksprachen von den Lehrenden vorgenommen werden, daher ist die Anleitung für diese Schritte in der Tätigkeit VO 1.4:3 Organisationsdaten aktualisieren hinterlegt.
Die Semester planung muss zum 31. August für Winter- und zum 28. Februar für Sommersemester abgeschlossen sein, damit die Studiengangverantwortlichen Ihre Studiengänge verlässlich auf zeitliche Überschneidungsfreiheit prüfen können.
Wenn terminliche Festlegungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht gemacht werden können, können diese nachgetragen werden.