VO 1.2:3 Wahlpflichtveranstaltungen ändern

Akteur: Veranstaltungskoordinator (zurück zur Übersicht)

Beginn dieser Tätigkeit und Ende (ungefähr): 2. Fakultätsratssitzung bis -

Verwendete Systeme: Studienportal

Nach dem Beschluss der Fakultätsräte über die Wahlpflichtkataloge korrigiert der Veranstaltungskoordinator ggf. seine bisherigen Einträge. Die Eintragung sollte sehr zeitnah erfolgen, da die Studiengangverantwortlichen nun mit der Überprüfung der Vollständigkeit des Lehrangebots beginnen.
Abhängigkeiten

Tätigkeit Akteur
Vorherige Tätigkeit Lehrangebot bearbeiten Veranstaltungskoordinator

Leitfaden und weitere Informationen zu Tätigkeit VO 1.2:3

Die Tätigkeit schließt die vorangegangene Tätigkeit VO 1.2:2 Lehrangebot bearbeiten nach der Rückmeldung des Fakultätsrates ab. Sollten auf der Sitzung des Fakultätsrates andere Wahlplichtveranstaltungen für die Folgesemester beschlossen worden sein, so wird das Lehrangebot im Studienportal oder die Veranstaltungsliste angepasst.

prozesse/taetigkeiten/taetigkeit_131e314b4b85f0cf.txt · Zuletzt geändert: 2017/08/22 11:00 von tte
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